Unfallinstandsetzung

Unfallinstandsetzung - fängt schon bei der Beratung an

Unfall – was tun? Einfach zu uns kommen. Erstens, weil Sie im unverschuldeten Fall bestimmen können, wo Ihr Fahrzeug repariert wird – nicht die Versicherung. Und zweitens, weil wir Ihr kompetenter Karosserie – Fachbetrieb sind. Das bedeutet, Sie müssen NICHT zu dem Autohaus fahren, wo Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben. Da wir nach Herstellervorgaben arbeiten, macht es für Sie keinen Unterschied. Die Herstellergarantie bleibt bestehen! Egal, ob das Fahrzeug geleast oder finanziert ist, es steht Ihnen rechtlich frei, sich den Reparaturbetrieb selbst auszusuchen.

Teilkasko, Vollkasko oder Haftpflicht

Kaskoschäden
Unter einem Kaskoschaden versteht man einen Schaden, bei dem es keinen Geschädigten gibt, sondern nur einen Versicherten. Dieser hat mit einer Versicherung einen sogenannten Kaskovertrag abgeschlossen, der in bestimmten Schadenfällen im vertraglich definierten Umfang haftet. Der Kaskoschaden ist im Gegensatz zum Haftpflichtschaden kein gesetzlicher Anspruch, sondern basiert auf dem Vertragsrecht.

Kaskoversicherungen gibt es als Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko deckt dabei Eigenschäden aus Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitz, Feuer oder Explosionen, Brüche von Glasflächen, Wildschäden sowie Diebstahl, Raub und Einbruchsversuch ab (Achtung: Prüfen Sie den genauen Deckungsumfang und die Leistungsbedingungen in den allgemeinen Kfz-Versicherungsbedingungen ab).

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet neben dem Umfang der Teilkasko zusätzlich den selbst verschuldeten Unfall.

Haftpflichtschäden
Im Gegensatz zum Kaskoschaden, bei dem der Anspruch des Halters aus einem Vertrag mit seiner Versicherung resultiert, ist der Anspruch bei einem Haftpflichtschaden im Gesetz (§823 BGB) geregelt. Vielfach nutzen Versicherer jedoch die Unwissenheit von Geschädigten aus, um diese davon abzulenken und zu suggerieren, dass Sie selber über Art und Umfang der Regulierung bestimmen dürften.

Grundsätzlich hat eine Haftpflichtversicherung nur eine Aufgabe: auf Grundlage der Gesetze haften und zahlen!

Es spielt keine Rolle, ob Sie mit einem Kasko – oder einem Haftpflichtschaden zu uns kommen, auch im Haftpflichtschadenfall ist es Ihr uneingeschränktes Recht, die Werkstatt selbst auszuwählen. Sollten Sie eine Werkstattbindung in Ihrem Werkstattvertrag vereinbart haben, sprechen Sie uns bitte vorher an. Wir helfen Ihnen gern!

Wir sind zur Stelle, wenn es gekracht hat!

Wir sorgen im Rahmen der Unfallinstandsetzung dafür, dass Sie so schnell wie möglich mit Ihrem Fahrzeug auf die Straße zurückkönnen. Mit viel Erfahrung und einem hohen Maß an Fachkompetenz sind wir Ihre Anlaufstelle, um ein beschädigtes Fahrzeug wieder sicher und fahrtauglich zu machen. Lassen Sie sich von unserem Service begeistern!

Unser Leistungsspektrum im Bereich Unfallinstandsetzung:

 Organisation des Fahrzeugtransportes zu unserer Werkstatt
 Abrechnung mit der Versicherung
 Instandsetzung der Karosserie
 Lackierungen jeglicher Art
 Beseitigung von Dellen
 Smart Repair (ausbessern von Kratzern im Lack etc.)

Wir bringen Ihr Fahrzeug schnellstmöglich wieder auf die Straße. Dabei führen wir alle notwendigen Reparaturen streng nach den Herstellervorgaben durch und verwenden ausschließlich Ersatzteile in Erstausrüsterqualität. Dadurch bleiben sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche erhalten. Wir reparieren Ihr Fahrzeug schnell, professionell und kostengünstig.

Unfallinstandsetzung-Werkstatt-Leichlingen
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